Das Entgelttransparenzgesetz

Faire Vergütung für Frauen und Männer? Das neue Entgelttransparenzgesetz ist da – und damit viele Fragenzeichen. Seit Juli 2017 gilt in Deutschland das Entgelttransparenzgesetz. Es soll die Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern durch mehr Transparenz in Entlohnungsfragen fördern. Aus dem Gesetz ergeben sich Verpflichtungen für Betriebsräte – aber auch einige Möglichkeiten, mit denen sie sich für Entgelttransparenz in ihrem Betrieb einsetzen können.

Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir auf einer FAQ zum Entgelttransparenzgesetz zusammengestellt.

Damit Betriebs- und Personalräte in diesem Themenfeld vertiefte Kenntnisse erwerben und die Handlungsmöglichkeiten nutzen können, haben wir mit unserem Weiterbildungspartner Arbeit und Leben ein auf die jeweiligen Bedürfnisse angepasstes Qualifizierungskonzept entwickelt.

Die vorhandene Expertise in unserem Netzwerk zur Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern (silberberger.lorenz) und deren arbeitswissenschaftlicher Aspekte (Markus Lubkowitz – bab) erlaubt uns eine außergewöhnlich tiefgehende und kompetente Beratung von Interessenvertretungen. Weil Entgeltgleichheit eine Frage der Fairness ist – und der Durchsetzung rechtlicher Ansprüche.