fairgütung – Beratungsnetzwerk für Beschäftigtenvertretungen

Seit dem 1. Juli 2017 ist das neue Entgelttransparenzgesetz in Kraft. Dieses beinhaltet unter anderem einen Auskunftsanspruch der Beschäftigten gegenüber dem Betriebs-/Personalrat in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten.

Dieser Auskunftsanspruch kann seit dem 6. Januar 2018 geltend gemacht werden. Doch was beinhaltet dieser Anspruch, wann wird er vom Arbeitgeber wahrgenommen und wie ist er zu beantworten? Und welche weiteren Handlungsmöglichkeiten bietet das Gesetz der betrieblichen Interessenvertretung?

Mit der Beantwortung dieser und weiterer Fragen haben wir uns auf der Konferenz für Betriebs- und Personalräte

Entgelttransparenzgesetz und gleichwertige Arbeit?!

am 14.11.2017 in Dortmund beschäftigt. Einen Kurzbericht über diese Konferenz finden Sie hier (PDF Download).

Herzlich willkommen auf den Seiten des Beratungsnetzwerkes

Unter dem Titel „fairgütung“ steht Interessenvertretungen für Entgeltgerechtigkeit und variable Vergütungsregelungen beratend und qualifizierend ein Netzwerk zur Verfügung.

Die Partner des Netzwerks stehen für eine einmalige Kombination aus Beratungs- und Schulungskompetenz zu erfolgs- und leistungsorientierter Vergütung, anlassbezogener Entgeltflexibilisierung und deren innovativer und rechtssicherer Gestaltung sowie der Umsetzung des Entgelttransparenzgesetzes. Wir arbeiten eng mit den im DGB vertretenen Gewerkschaften zusammen.